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Telefonnummer und Adresse im Impressum

  • Lisa Lives Hyggelig
  • 6. März 2025 um 13:51
  • Saphirija
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    • 4. Dezember 2025 um 07:58
    • #41

    Wenn man schon Erfahrung mit Belästigung und anderen Sachen gemacht hat, mag man seine private Adresse nirgendwo mehr angeben, wo sie jeder sehen kann. Daher zahle ich jetzt monatlich einenen "Autorenservice" und die Adresse darf ich auch für Twitch verwenden. Ich fühle mich einfach sicherer. Schon zuviel erlebt 😔

    Telefonnummer wusste ich, aber die möchte ich erst recht nicht angeben...

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  • HannaSophie
    Schriftkundige
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    • 4. Dezember 2025 um 12:11
    • #42

    Ich nutze auch einen Impressums-Service. Es sind blos ein paar Euro im Jahr und das ist es mir allemal wert

  • Schreib-Distel
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    • 21. August 2026 um 22:56
    • #43

    Ich werde mir wenn ich online gehe auch ein Impressumservice zulegen... Ich liebäugle mit autorenglück.de

    Da ich so meine Schwierigkeiten in der Vergangenheit hatte, sehe ich das als Möglichkeit mich zu schützen. Telefonnummer gibt es bei mir nicht. Wer was will, kann die deutsche Post oder Mailadresse nutzen...

  • MS.Powerman
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    • 22. August 2026 um 08:00
    • #44
    Zitat von Schreib-Distel

    Ich werde mir wenn ich online gehe auch ein Impressumservice zulegen... Ich liebäugle mit autorenglück.de

    Da ich so meine Schwierigkeiten in der Vergangenheit hatte, sehe ich das als Möglichkeit mich zu schützen. Telefonnummer gibt es bei mir nicht. Wer was will, kann die deutsche Post oder Mailadresse nutzen...

    Ist die Telefonnummer nicht Pflicht?

    Lieben Gruß vom Frank, alias MS.Powerman/MSPowerPur! 🎗️

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  • Online
    Lorenzo
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    • 22. August 2026 um 11:50
    • #45
    Zitat von MS.Powerman

    Ist die Telefonnummer nicht Pflicht?

    Das Wichtigste in Kürze

    • Aus dem DDG (ehemals TMG) geht hervor, dass im Impressum Kontaktangaben gemacht werden müssen, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen.
    • Der EuGH hat 2008 geurteilt, dass diese Kontaktaufnahme nicht zwangsläufig durch eine Telefonnummer vonstatten gehen muss. Ein Kontaktformular ist auch denkbar.
    • Wollen Sie allerdings Ärger vermeiden und Auseinandersetzungen mit Wettbewerbsverbänden aus dem Weg gehen, führt kein Weg an einer Telefonnummer im Impressum vorbei.

    Quelle: https://www.e-recht24.de/impressum/1023…efonnummer.html

    --

    Muss eine Telefonnummer angegeben werden?

    Eine Telefonnummer muss nicht zwangsläufig angegeben werden. Das Gesetz verlangt lediglich, dass neben der E-Mailadresse eine weitere “unmittelbare Kommunikation” ermöglicht wird (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG).

    Die Kontaktaufnahme muss jedoch ähnlich einer Telefonnummer einfach sein. Dies wird in den folgenden Fällen bejaht:

    • Kontaktformular: Statt eine Telefonnummer anzugeben, kann auf ein Kontaktformular verwiesen werden (BGH 2007).
    • Chatbots und Assistenten: Chatsoftware oder virtuelle Assistenten, die Nachrichten aufnehmen und weiterleiten, können ebenfalls statt eines Telefons bereitgestellt werden.
    • Voraussetzung regelmäßiger Kontrolle: Die eingehenden Nachrichten sollten zu üblichen Geschäftszeiten zumindest stündlich gesichtet werden, was im Zweifel nachzuweisen ist (EuGH 2008).

    In den folgenden Fällen ist die Kommunikationsmöglichkeit jedoch kein wirksamer Telefonersatz:

    • Faxgerät: Nicht jeder dürfte ein Fax besitzen, so dass es kein adäquater Ersatz für eine telefonische Kontaktmöglichkeit ist.
    • Postadresse: Es handelt sich nicht um eine “unmittelbare” Kontaktaufnahme.
    • Messenger und soziale Netzwerke – Eine Ansprache-Möglichkeit via soziale Netzwerke ist nicht ausreichend (KG 2016). Denn nicht jeder muss sie nutzen.

    Ferner ist auch die Angabe einer Mobilnummer zulässig, jedoch nur zu Basistarifen. Kostenpflichtige Telefonnummern dürfen dagegen nicht angegeben werden.

    Quelle: Datenschutz-Generator.de von Dr. Thomas Schwenke

    Grüße,

    Lorenzo

    Lorenzos Welt - Der Blog über die Dinge der Welt

  • MS.Powerman
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    • 22. August 2026 um 13:25
    • #46
    Zitat von Lorenzo
    Zitat von MS.Powerman

    Ist die Telefonnummer nicht Pflicht?

    Das Wichtigste in Kürze

    • Aus dem DDG (ehemals TMG) geht hervor, dass im Impressum Kontaktangaben gemacht werden müssen, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen.
    • Der EuGH hat 2008 geurteilt, dass diese Kontaktaufnahme nicht zwangsläufig durch eine Telefonnummer vonstatten gehen muss. Ein Kontaktformular ist auch denkbar.
    • Wollen Sie allerdings Ärger vermeiden und Auseinandersetzungen mit Wettbewerbsverbänden aus dem Weg gehen, führt kein Weg an einer Telefonnummer im Impressum vorbei.

    Quelle: https://www.e-recht24.de/impressum/1023…efonnummer.html

    --

    Muss eine Telefonnummer angegeben werden?

    Eine Telefonnummer muss nicht zwangsläufig angegeben werden. Das Gesetz verlangt lediglich, dass neben der E-Mailadresse eine weitere “unmittelbare Kommunikation” ermöglicht wird (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG).

    Die Kontaktaufnahme muss jedoch ähnlich einer Telefonnummer einfach sein. Dies wird in den folgenden Fällen bejaht:

    • Kontaktformular: Statt eine Telefonnummer anzugeben, kann auf ein Kontaktformular verwiesen werden (BGH 2007).
    • Chatbots und Assistenten: Chatsoftware oder virtuelle Assistenten, die Nachrichten aufnehmen und weiterleiten, können ebenfalls statt eines Telefons bereitgestellt werden.
    • Voraussetzung regelmäßiger Kontrolle: Die eingehenden Nachrichten sollten zu üblichen Geschäftszeiten zumindest stündlich gesichtet werden, was im Zweifel nachzuweisen ist (EuGH 2008).

    In den folgenden Fällen ist die Kommunikationsmöglichkeit jedoch kein wirksamer Telefonersatz:

    • Faxgerät: Nicht jeder dürfte ein Fax besitzen, so dass es kein adäquater Ersatz für eine telefonische Kontaktmöglichkeit ist.
    • Postadresse: Es handelt sich nicht um eine “unmittelbare” Kontaktaufnahme.
    • Messenger und soziale Netzwerke – Eine Ansprache-Möglichkeit via soziale Netzwerke ist nicht ausreichend (KG 2016). Denn nicht jeder muss sie nutzen.

    Ferner ist auch die Angabe einer Mobilnummer zulässig, jedoch nur zu Basistarifen. Kostenpflichtige Telefonnummern dürfen dagegen nicht angegeben werden.

    Quelle: Datenschutz-Generator.de von Dr. Thomas Schwenke

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    Lorenzo Danke für deine Ausführungen und Arbeit – cool!

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